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Stand vom 02.07.2020
Übernahme nach der Ausbildung
Nach dem Ende der Ausbildung stellt sich die Frage: Wie geht’s weiter? In einigen Tarifverträgen steht ein Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung. Das bedeutet, dass du einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen musst. Wenn du den Betrieb verlassen und woanders eine Arbeitsstelle antreten möchtest, kannst du aber natürlich auf die Übernahme nach der Ausbildung verzichten.
Eine spezielle Regelung zur Übernahme nach der Ausbildung gibt es für Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Dazu ist ein Schreiben an deine*n Arbeitgeber*in erforderlich.