Wegezeiten während deiner Ausbildung sind klar geregelt. Für den Weg zur Berufsschule oder zum Betrieb bist du selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass diese Wegezeiten bzw. Fahrzeiten keine Arbeitszeit sind. Anders sieht es aus, wenn du zwischen Betrieb und Berufsschule unterwegs bist. Diese Wegezeiten müssen dir während deiner Ausbildung auf die Arbeitszeit, auch Ausbildungszeit genannt, angerechnet werden.
COOKIES UND PRIVATSPHÄRE
Diese Webseite verwendet Cookies, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige sind technisch notwendig, um Ihnen unsere Webseite fehlerfrei anbieten oder ihre Datenschutz-Präferenzen speichern zu können. Weitere Cookies werden von uns erst nach Ihrer Einwilligung gesetzt und dienen zur Auswertung und Optimierung des Web-Angebotes. Zur Darstellung von Videos transferieren wir Daten in den außereuropäischen Adressraum. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit auf der Seite Privatsphäre mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nähere Informationen finden Sie hier.