Mit bestandener Abschlussprüfung endet deine Ausbildung und du bekommst ein Ausbildungszeugnis der zuständigen Kammer. Auf diesem steht dein Berufsabschluss. Wenn du willst, bekommst du eine französische und englische Übersetzung und du kannst deine Berufsschulleistungen ausweisen lassen.
Außerdem hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis von deinem Ausbildungsbetrieb, wenn du diesen verlässt – auch wenn du vorzeitig gehst oder die Prüfung nicht bestanden hast. Zeugnisformulierungen sind häufig nicht einfach zu durchschauen. Sie müssen aber wohlwollend sein und dürfen dich auf deinem weiteren beruflichen Weg nicht behindern. Bist du dir unsicher, lass dich am besten beraten.
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