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Stand vom 01.01.1970

Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Ausbildung

Urlaubs- und Weihnachtsgeld (auch Jahressonderzahlungen genannt) stehen in keinem Gesetz. Arbeitgeber*innen müssen sie daher nur dann auszahlen, wenn sie in Tarifverträgen vereinbart wurden. Wurden sie tariflich festgelegt, sind solche Jahressonderzahlungen jedoch verpflichtend - auch schon während der Ausbildung. Ob dein*e Arbeitgeber*in tarifgebunden ist und du somit einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld in deiner Ausbildung hast, kannst du bei uns erfragen. Nimm einfach Kontakt mit uns auf und hol dir, was dir zusteht.