Es ist auch möglich eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Für die gesamte Ausbildung oder für Teile davon kann die wöchentliche oder tägliche Ausbildungszeit um bis zu 50 % reduziert werden. Damit verlängert sich aber auch die Gesamtzeit der Ausbildung und deine Ausbildungsvergütung fällt geringer aus. Auszubildende*r und Arbeitgeber*in müssen die Teilzeit-Ausbildung im Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbaren. Auch in der Teilzeit-Ausbildung können Anträge auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildung gestellt werden.
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