Dir steht die Möglichkeit für eine gute Prüfungsvorbereitung zu, um deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Daher hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, am letzten Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt zu werden. Dies bietet dir Zeit, dich auf deine Prüfung vorzubereiten. In Tarifverträgen kann sogar noch ein weitergehender Anspruch geregelt sein.
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