Das Berufsbildungsgesetz legt fest, dass dein*e Arbeitgeber*in dich für die Berufsschule freistellen muss. Für die Berufsschulzeit, also die Zeiten in der Berufsschule, bekommst du dein Gehalt weiterbezahlt. An einem Berufsschultag, an dem der Unterricht vor 9 Uhr beginnt, darf dich deine Chefin oder dein Chef nicht vorher im Betrieb einsetzen. Die Berufsschulzeit (inklusive Pausen) muss dir auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Außerdem darfst du einmal in der Woche nach einem langen Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden nicht mehr zurück in den Betrieb gerufen werden.
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