Die Arbeitszeit während der Ausbildung wird als Ausbildungszeit bezeichnet. Sie wird meist pro Tag oder pro Woche betrachtet. Für beides gibt es gesetzliche Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Deine vereinbarte Ausbildungszeit muss in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten sein. Ein Arbeitstag darf höchstens zehn Stunden dauern. Eine Arbeitswoche darf im Durchschnitt nicht mehr als 48 Arbeitsstunden haben. Das Thema Ausbildungszeit ist jedoch kompliziert, denn es gibt noch viele weitere Vorschriften und die Regelungen in Arbeitsverträgen sind nicht immer gleich. Tarifverträge bieten z. B. bessere Regelungen. Für Azubis und Beschäftigte unter 18 Jahren gelten die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetz.
Wenn es keine Zeiterfassung bei dir im Betrieb gibt (z. B. durch ein lektronisches
System), schreib deine geleisteten Stunden auf und lass sie von Chefin oder Chef unterschreiben. So kannst du beweisen, wie viel du tatsächlich gearbeitet
hast.
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