Die Dauer deiner Ausbildung muss im Ausbildungsvertrag stehen. Es gibt aber die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen (z. B. bei guten Leistungen) oder zu verlängern (z. B. bei Nicht-Bestehen einer Prüfung, Schwangerschaft). Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Kammer gestellt werden.