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Stand vom 02.07.2020

Ausbildungsfremde Tätigkeiten

Im Ausbildungsrahmenplan und in deinem betrieblichen Ausbildungsplan steht, was dir während der Ausbildung vermittelt wird. Du hast einen Anspruch darauf, dass dir die Inhalte deines Berufs beigebracht werden. Umgekehrt werden alle Tätigkeiten, die nicht zu deiner Ausbildung gehören, als ausbildungsfremde Tätigkeiten angesehen – und die sind gemäß Berufsbildungsgesetz verboten. Beispiele können sein: Kaffee für Kolleg*innen kochen, Wagen des Chefs oder der Chefin waschen oder Botengänge. Wenn du solche Aufgaben ständig erledigen musst, lass dich beraten. Für einige Berufe haben wir die Ausbildungsrahmenpläne als Broschüre. Frag einfach danach!