Im Berichtsheft wird aufgeschrieben, was du in der Ausbildung gelernt hast. Hier gehören alle Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb, Unterweisungen und die Themen des Berufsunterrichts hinein. Du bist verpflichtet, das Berichtsheft zu führen, und dein*e Ausbilder*in muss die Eintragungen kontrollieren und unterschreiben. Zur Prüfung musst du das Berichtsheft vorlegen, damit nachvollziehbar ist, ob du alle Ausbildungsinhalte vermittelt bekommen hast.
Das Berichtsheft kannst du während der Ausbildungszeit und am Arbeitsplatz schreiben. Das ist in den Ausbildungsverordnungen geregelt.
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