Alle Arbeitgeber*innen müssen sich hinsichtlich der Arbeitszeit bzw. Ausbildungszeit an die Gesetze halten - auch ohne Tarifvertrag. In vielen Bereichen gelten zwischen Arbeitgeber*innen und den Beschäftigten jedoch noch zusätzlich gewerkschaftlich vereinbarte Tarifverträge. Diese bieten Beschäftigten wesentlich bessere Regelungen. Ein kleines Beispiel: Statt 20 Tage Urlaub im Jahr haben die meisten Beschäftigten mit Tarifvertrag mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr. Tarifverträge gelten für dich aber nur, wenn du in der NGG Mitglied bist.
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