Was die Mindestausbildungsvergütung angeht, müssen sich alle Arbeitgeber*innen an die Gesetze halten. In vielen Bereichen jedoch gelten zwischen Arbeitgeber*innen und den Beschäftigten zusätzlich gewerkschaftlich vereinbarte Tarifverträge – und die sehen viel bessere Regelungen vor. Bereits in der Ausbildung ist ein solcher Tarifvertrag relevant. Ein kleines Beispiel: Weder Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch Zuschläge für die Arbeit an Feiertagen sind gesetzlich geregelt, sondern stehen in Tarifverträgen der NGG. Mit einem Tarifvertrag bekommen viele Beschäftigte außerdem regelmäßige Lohnerhöhungen. Tarifverträge gelten für dich aber nur, wenn du in der NGG Mitglied bist. Die Gewerkschaftszugehörigkeit zahlt sich also schon früh aus – dank mehr Geld in der Ausbildung durch einen Tarifvertrag.
Sobald von deinem Gehalt Steuern abgeführt wurden, lohnt sich eine Steuererklärung. Ob das der Fall ist, siehst du auf der Gehaltsabrechnung oder der Jahressteuerbescheinigung. Meist bekommen Azubis einen Großteil der gezahlten Steuern zurückerstattet. In der Steuererklärung kannst du Ausgaben wie z. B. Fahrten zum Betrieb, Kosten in der Berufsschule, einen Mitgliedsbeitrag für Gewerkschaften oder anderes angeben. Hilfe bei der Steuererklärung können dir viele Programme geben. Mitglieder können sich mit ihrer Steuererklärung außerdem an die NGG wenden.
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