Wenn du nicht direkt eine Stelle findest und nach der Ausbildung zunächst arbeitslos bist, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II. Das musst du bei der Arbeitsagentur bzw. beim Jobcenter beantragen. Diese Anträge sind leider sehr kompliziert, deswegen kann es auch hier sinnvoll sein, sich beraten zu lassen.
Als NGG-Mitglied hast du Anspruch auf Rechtsschutz. Dieser Schutz greift nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch bei Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern. Wird dein Anspruch auf Arbeitslosengeld also
falsch berechnet, kannst du auf unsere Hilfe bauen.
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