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Stand vom 01.01.1970

Tattoos und Piercings

Körperschmuck führt häufig zu Unsicherheiten, was am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht. Die Arbeitswelt ist in dieser Hinsicht immer noch sehr konservativ, auch wenn Tattoos und Piercings immer beliebter werden. Grundsätzlich ist nicht sichtbarer Körperschmuck deine Privatsache und geht dein*e Arbeitgeber*in nichts an. Anders sieht es bei sichtbarem Körperschmuck aus. Vor allem, wenn du Kundenkontakt hast, kann dir dein*e Arbeitgeber*in Probleme machen. Dies kann schlimmstenfalls zur Kündigung führen. Deshalb solltest du im Betrieb und beim Betriebsrat nachfragen, was erlaubt ist.