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Stand vom 01.01.1970

Kündigung der Ausbildung

Die Kündigung der Ausbildung ist das härteste Mittel, das dein*e Arbeitgeber*in hat. Deshalb gibt es Regeln, wann und aus welchen Gründen überhaupt gekündigt werden kann. Diese Regeln in drei Sätzen zusammenzufassen, ist nicht möglich. Aber: Viele Kündigungen sind ungerechtfertigt und man kann sich dagegen wehren. Als Auszubildender hast du nämlich einen besonderen Kündigungsschutz im Berufsbildungsgesetz. Wenn du eine Kündigung der Ausbildung erhalten hast, solltest du dich sofort an die NGG wenden, denn es gibt enge Fristen. Diese müssen beachtet werden, wenn man sich gegen eine Kündigung wehren will. Außerdem musst du dich an deine Arbeitsagentur wenden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Aber ich habe doch eine Rechtsschutzversicherung… Rechtsschutzversicherungen decken auch Fälle aus der Arbeitswelt ab – je nachdem, welchen Tarif man wählt. Aber die Fallstricke liegen im Kleingedruckten. Die meisten privaten Versicherungen haben: eine Wartezeit, eine Selbstbeteiligung, gelten nicht rückwirkend, greifen nicht in allen Fällen (bspw. Insolvenz des Arbeitgebers), werden in zu vielen Fällen vom Versicherer gekündigt.