Themen

Stand vom 01.01.1970

Probezeit in der Ausbildung

Zu Beginn deiner Ausbildung absolvierst du üblicherweise eine Probezeit. Diese muss in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie darf jedoch nicht mehr als vier Monate betragen. Innerhalb der Probezeit in der Ausbildung können sowohl du als auch dein*e Arbeitgeber*in den Ausbildungsvertrag jederzeit fristlos kündigen. Nach Abschluss der Probezeit gelten dann andere Regelungen zur Kündigung.