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Betriebsrat & Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebenden. Er wird alle vier Jahre von den Beschäftigten eines Betriebs gewählt, ist mit speziellen Rechten ausgestattet und kontrolliert die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen. In vielen Betrieben gibt es zusätzlich auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Sie wird von Auszubildenden und jungen Beschäftigten gewählt und vertritt deren spezielle Interessen. Die JAV kann z. B. kontrollieren, ob in der Ausbildung alle Vorschriften eingehalten werden. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird alle 2 Jahre gewählt. Wenn du Interesse daran hast, etwas für die jungen Kolleg*innen in deinem Betrieb zu bewegen, melde dich bei deinem Betriebsrat und bei uns. Vielleicht finden die nächsten Wahlen ja dann schon mit dir als Kandidat*in statt?
Du interessierst dich für die Jugend- und Auszubildendenvertretung? Dann schau doch mal auf unserer Seite www.jav-portal.de vorbei. Dort findest du alles rund um Aufgaben, Wahlen und jede Menge Material für den Einsatz in deinem Betrieb.