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Stand vom 01.01.1970
Berufsschule
Neben deiner Ausbildung im Betrieb bekommst du Unterricht in der Berufsschule. Damit wird sichergestellt, dass du nicht nur die Verfahren und Abläufe in deinem Ausbildungsbetrieb kennst, sondern alle wichtigen Inhalte für deinen Beruf insgesamt. Daher muss dich dein Betrieb für den Unterricht in der Berufsschule freistellen. Deine Ausbildungsvergütung darf aber deshalb nicht gekürzt werden. Denn die Zeiten in der Berufsschule sind ein Teil der Ausbildungszeit und für dich Arbeitszeit - dafür musst du freigestellt und bezahlt werden. Mehr Infos dazu findest du im Themenfeld Arbeitszeit.