Themen
Mindestausbildungsvergütung
Für alle ab dem 01.01.2020 geschlossenen Ausbildungsverträge gilt eine Mindestausbildungsvergütung. Diese steigt jedes Jahr und sieht unterschiedliche Beträge für jedes Ausbildungsjahr vor. Außerdem darf die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 20 % unter dem Tariflohn liegen - auch wenn für deinen Betrieb kein Tarifvertrag gilt. Lass dich von uns beraten und wir können dir sagen, ob deine Ausbildungsvergütung korrekt ist. Dabei hilft dir unser Ausbildungsgehalt-Rechner. Wenn du zu wenig Geld bekommen hast, kann die fehlende Vergütung für einen bestimmten Zeitraum auch rückwirkend nachgefordert werden.
Gehaltsabrechnungen sind kompliziert zu verstehen. Es gibt viele weitere Dinge, die bei der korrekten Berechnung der Ausbildungsvergütung zu beachten sind. Deshalb solltest du deine Abrechnung bei Unklarheiten überprüfen lassen.
Die Sätze der Mindestausbildungsvergütung sind abhängig davon, wann dein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Sie steigen mit jedem Jahr an. Welcher Wert für dich gilt siehst du hier:
Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
01.01.2020 | 515€ | 607,70€ | 695,25€ | 721€ |
01.01.2021 | 550€ | 649€ | 742,50€ | 770€ |
01.01.2022 | 585€ | 690,30€ | 789,75€ | 819€ |