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Stand vom 01.01.1970

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht reicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Die wichtigste Voraussetzung: Du darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Für die BAB musst du einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Wie hoch der monatliche Zuschuss durch die Berufsausbildungsbeihilfe ist, hängt vom Einzelfall ab. Du kannst aber vorab ausrechnen, ob du einen Anspruch hättest: babrechner.arbeitsagentur.de

Vor allem für Auszubildende in der zweiten Ausbildung lohnt sich ein Blick auf das Wohngeld. Sie haben keinen Anspruch auf BAB, aber können als Zuschuss zur Miete Wohngeld beantragen. Informationen dazu gibt es bei den örtlichen Wohngeldstellen.