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Stand vom 01.01.1970

Arbeitskleidung und Ausbildungsmittel

Als Ausbildungsmittel bezeichnet man all die Dinge, die du für deine Ausbildung im Betrieb brauchst. Darunter fallen neben spezieller Schutz- oder Arbeitskleidung beispielsweise auch Werkzeug, Fachliteratur usw. Diese Arbeitsmittel muss dir dein*e Arbeitgeber*in zur Verfügung stellen, du musst sie nicht selbst von deiner Ausbildungsvergütung bezahlen. Dein*e Arbeitgeber*in darf dafür auch nichts von deiner Vergütung einbehalten.