Pausen gehören zum Arbeitstag dazu, sind aber keine Arbeitszeit. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, um Auszubildende und Arbeitnehmer*innen zu schützen. Dies gilt auch für Pausenzeiten in der Ausbildung. Bei einem Arbeitstag von sechs bis neun Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden. Die Pausenzeit kann aufgeteilt werden, aber eine der Pausen muss mindestens 15 Minuten betragen und nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden. Auch hier gibt es andere Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Auszubildende unter 18 Jahren.
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