Wie zu Beginn der Ausbildung gibt es für deine anschließende Arbeitsstelle einen Arbeitsvertrag. Auch für diesen gelten ein paar Mindestanforderungen. Dazu gehören vor allem: Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei Befristungen), Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeit, Regelungen zum Gehalt, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Nicht alles, was manche Arbeitgeber*innen in einen Vertrag schreiben, gehört auch dort hinein. Deshalb ist es sinnvoll, den Vertrag aufmerksam zu lesen und prüfen zu lassen.
Auszubildende, die sich auf eine Stelle nach der Ausbildung bewerben, stehen oft vor dem Problem, dass die Vorstellungsgespräche in die Arbeitszeit fallen. In diesem Fall hast du das Recht auf Freistellung.
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