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Stand vom 02.07.2020

Wegezeiten während der Ausbildung

Wegezeiten während deiner Ausbildung sind klar geregelt. Für den Weg zur Berufsschule oder zum Betrieb bist du selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass diese Wegezeiten bzw. Fahrzeiten keine Arbeitszeit sind. Anders sieht es aus, wenn du zwischen Betrieb und Berufsschule unterwegs bist. Diese Wegezeiten müssen dir während deiner Ausbildung auf die Arbeitszeit, auch Ausbildungszeit genannt, angerechnet werden.