Ausbildungsgehalt-Rechner

Zu wenig ist es immer, aber ist es weniger als dir zusteht?

Du machst eine Ausbildung im Bereich Nahrung-Genuss-Gaststätten? Unser Ausbildungsgehalt-Rechner zeigt dir, ob du eine korrekte Ausbildungsvergütung erhältst oder dir mehr zusteht. Einfach Branche, Ausbildungsort, Ausbildungsjahr und die in deinem Ausbildungsvertrag vereinbarte Brutto-Ausbildungsvergütung eingeben und los geht's...

Auswertung deiner Daten:

Sieht gut aus!

Bei dir scheint die Ausbildungsvergütung richtig zu sein. Aber es kann sein, dass du weitere Ansprüche z. B. auf Urlaubsgeld oder Zuschläge für Überstunden oder Nachtarbeit hast. Das können wir dir nur sicher sagen, wenn wir deine Gehaltsabrechnung vorliegen haben. NGG-Mitglieder können ihre Gehaltsabrechnung ganz einfach von unseren Expertinnen und Experten prüfen lassen.

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Es braucht außerdem starke Gewerkschaften, damit Ausbildungsvergütungen steigen. Sonst wird alles teurer, nur dein Gehalt steigt nicht. Ein weiterer guter Grund, NGG-Mitglied zu werden.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 01.01.2022

Die Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung, der tatsächliche Vergütungsanspruch kann nur anhand der vollständigen Gehaltsabrechnung ermittelt werden. Die Auskunft gilt nur für Ausbildungsverhältnisse im Geltungsbereich des BBiG. Die Auswertung berücksichtigt keine Unternehmenstarifverträge. Der tatsächliche Vergütungsanspruch kann bspw. aufgrund von Teilzeit-Ausbildung oder in Ausbildungsverhältnissen außerhalb des BBiG geringer ausfallen.

Auswertung deiner Daten:

Vielleicht ist da mehr drin!

Es kann sein, dass deine Ausbildungsvergütung zu niedrig angesetzt ist. Wenn dein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist, steht dir eine höhere Vergütung zu. Ist dein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, kann es sein, dass deine Ausbildungsvergütung korrekt ist. Für eine genauere Auskunft bräuchten wir deine Gehaltsabrechnung. NGG-Mitglieder können ihre Abrechung von unseren Expertinnen und Experten prüfen lassen.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 01.01.2022

Die Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung, der tatsächliche Vergütungsanspruch kann nur anhand der vollständigen Gehaltsabrechnung ermittelt werden. Die Auskunft gilt nur für Ausbildungsverhältnisse im Geltungsbereich des BBiG. Die Auswertung berücksichtigt keine Unternehmenstarifverträge. Der tatsächliche Vergütungsanspruch kann bspw. aufgrund von Teilzeit-Ausbildung oder in Ausbildungsverhältnissen außerhalb des BBiG geringer ausfallen.

Auswertung deiner Daten:

Achtung! Deine Ausbildungsvergütung ist zu gering!

Du solltest dich auf jeden Fall von uns beraten lassen, denn wir können zu wenig gezahltes Gehalt geltend machen – übrigens auch rückwirkend. NGG-Mitglieder können ihre Gehaltsabrechnung von unseren Expertinnen und Experten prüfen lassen. Wir sind in 50 Büros in ganz Deutschland persönlich, aber auch per Mail oder am Telefon für dich da. Und Gewerkschaftsmitglieder bekommen auch Beratung zu allen anderen Fragen rund um die Arbeitswelt. Also worauf wartest du noch?

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 01.01.2022

Die Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung, der tatsächliche Vergütungsanspruch kann nur anhand der vollständigen Gehaltsabrechnung ermittelt werden. Die Auskunft gilt nur für Ausbildungsverhältnisse im Geltungsbereich des BBiG. Die Auswertung berücksichtigt keine Unternehmenstarifverträge. Der tatsächliche Vergütungsanspruch kann bspw. aufgrund von Teilzeit-Ausbildung oder in Ausbildungsverhältnissen außerhalb des BBiG geringer ausfallen.

Deine Branche ist nicht dabei? Wir arbeiten kontinuierlich daran, weitere Branchen in unseren Ausbildungsgehalt-Rechner aufzunehmen. Schau doch später nochmal hier vorbei.

Selbstverständlich haben alle NGG-Mitglieder unabhängig davon die Möglichkeit, sich direkt an uns zu wenden und ihre Gehaltsabrechnungen prüfen zu lassen.