Checkliste Ausbildungsvertrag

Interaktive Checkliste

Endlich! Du hast deinen Ausbildungsvertrag bekommen und kannst stolz auf dich sein. Aber steht auch alles drin, was drinstehen muss? Das verrät dir unsere Checkliste zum Ausbildungsvertrag.

Name und Adresse des Ausbildungsbetriebs

Das ist dein Betrieb.

Name und Adresse des Auszubildenden

Das bist du.

Berufsbezeichnung

Der Beruf, in dem du ausgebildet wirst. Es gibt vorgegebene Bezeichnungen für jeden Beruf, z.B. „Brauer/in und Mälzer/in“ oder „Bäcker/in“.

Beginn und Dauer der Ausbildung

Das Datum deines ersten Ausbildungstages und das Datum, an dem deine Ausbildung endet müssen angegeben sein. Außerdem muss der Vertrag eine Angabe enthalten wie lange deine Ausbildung dauert (z.B. in Monaten).

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (wenn geplant)

Wenn geplant ist, dass du einzelne Teile deiner Ausbildung außerhalb des Betriebs absolvierst (Lehrgänge, Verbundausbildung, aber nicht Berufsschulbesuch), muss das im Vertrag vermerkt werden.

Tägliche Ausbildungszeit

Es muss festgehalten sein, wie lange du am Tag ausgebildet wirst bzw. arbeiten musst. Dabei müssen Tarifverträge, wenn sie für dein Ausbildungsverhältnis gelten beachtet werden.

Dauer der Probezeit

Eine Probezeit muss vereinbart werden und darf zwischen 1 und höchstens 4 Monaten betragen. Was eine Probezeit ist erfährst du auf unseren Themenseiten.

Monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist dein Verdienst während der Ausbildung und muss aus dem Vertrag klar hervorgehen. Der Betrag ist „brutto“, es gehen also z.B. noch Sozialversicherungsbeiträge ab, sodass dein Auszahlungsbetrag („netto“) geringer ist. Die Ausbildungsvergütung kann nicht völlig frei vereinbart werden, sondern es müssen ein paar Spielregeln beachtet werden. Mehr dazu erfährst du auf unserer Themenseite. Du kannst bei uns auch den Test machen, ob deine Ausbildungsvergütung richtig ist.

Dauer des Urlaubs

Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wieviele Urlaubstage du pro Jahr nehmen darfst. Mehr zum Urlaubsanspruch erfährst du auf unserer Themenseite.

Regelungen zur Kündigung des Ausbildungsvertrags

Im Vetrrag müssen die Bedingungen genannt sein, unter denen der Ausbildungsvertrag wieder aufgelöst werden kann. Diese ergeben sich meist aus dem Berufsbildungsgesetz. Auf unserer Themenseite erfährst du, welche Kündigungsregelungen korrekt sind.

Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind

Dieser Hinweis wird meist in allgemeiner Form in den Vertrag aufgenommen.

Schriftliches oder elektronisches Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Das Berichtsheft muss auf jeden Fall geführt werden. Dazu bist du als Auszubildender verpflichtet. Im Vertrag wird festgelegt, ob das „klassisch“ auf Papier geführt wird oder in einer elektronischen Form.

Verkürzung der Ausbildung (wenn vereinbart)

Wenn du mit dem Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung der Ausbildung vereinbart hast, muss das im Vetrrag vermerkt sein. Eine Verkürzung kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.

Unterschrift vom Ausbildungsbetrieb

Das ist die Unterschrift des Verantwortlichen für den Ausbildungsbetrieb.

Unterschrift des Auszubildenden bzw. der gesetzlichen Vertreter

Das ist deine Unterschrift bzw. die deiner Eltern, wenn du noch nicht volljährig bist.

Super! In deinem Ausbildungsvertrag steht alles drin!

Bei einigen Regelungen lohnt es sich aber genau hinzuschauen, ob sie auch korrekt eingetragen wurden. Vor allem bei Ausbildungszeit und Ausbildungsvergütung sind einige Regeln zu beachten. Deine Ausbildungsvergütung kannst du z.B. hier auf der Seite ganz einfach überprüfen. Auch bei allen anderen Fragen steht dir die NGG immer zur Verfügung. Vor allem, wenn du mal vor Problemen in der Ausbildung stehst, kannst du auf uns zählen! Hier kannst du online bei uns Mitglied werden.

Achtung! Mit deinem Vertrag scheint etwas nicht zu stimmen!

Bist du dir sicher, dass du alle Punkte aus der Check-List korrekt abgehakt hast? Wenn das der Fall ist, solltest du mit deinem Vertrag zu uns kommen. Für Mitglieder prüfen wir kostenlos den Ausbildungsvertrag und können dir helfen. Ein guter Grund für eine Mitgliedschaft neben vielen anderen.

Hier kannst du Kontakt zu uns aufnehmen und findest Ansprechpartner in deiner Nähe.

Eine Mitgliedschaft bei NGG lohnt sich immer. Beratung, Rechtsschutz und Tarifverträge sind nur einige Vorteile. Am besten trittst du gleich online ein.